Beratung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts

Wegzugsbesteuerung, Funktionsverlagerung, globale Mindestbesteuerung (Pillar Two)

Unsere Dienstleistungen im Bereich des internationalen Steuerrechts unterstützen Sie dabei, Ihre internationalen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre individuellen Chancen zur weltweiten Steueroptimierung zu nutzen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Beurteilung grenzüberschreitender Sachverhalte

Sowohl für bereits realisierte als auch für noch geplante Sachverhalte erarbeiten wir Ihnen gerne verwertbare Expertisen zur steuerlichen Einordnung Ihrer Planungen.

Steuerliche Standortwahl

Ob Sie planen, eine Holdinggesellschaft zu gründen oder Überlegungen anstellen, Ihre unternehmerischen Aktivitäten ins Ausland auszuweiten – wir helfen Ihnen dabei, Ihren Standort innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten steuerlich geschickt zu wählen.

Wegzugsbesteuerung und Funktionsverlagerung

Wir beraten Sie, wie Sie einen ungewollten steuerlichen Wegzug oder eine ungewollte steuerliche Funktionsverlagerung verhindern können. Im Fall der Fälle erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um die entstandene Steuerbelastung zu reduzieren.

Verrechnungspreise

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Verrechnungspreise, die einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung standhalten Wir verteidigen diese, wenn nötig, auch in einer Prüfung und verfassen für Sie die notwendigen Verrechnungs­preis­dokumenta­tionen.

Deutsche Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer
Gesellschaften und Unternehmensgruppen

Unsere Leistungen umfassen neben der Beratung auch die Vermittlung in die ausländischen oder internationalen Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS).

Besondere steuerliche Pflichten

Ob ein Steuerabzug nach § 50a EStG, das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG bei Beauftragung eines ausländischen Unternehmers oder Aufzeichnungspflichten im internationalen Warenverkehr – wir beraten Sie gern und begleiten Ihre steuerlichen Pflichten.

Internationales Erbschaftsteuerrecht

Wir beraten Sie sowohl als ausländischer Erbe deutschen Vermögens als auch als inländischer Erbe ausländischen Vermögens und vermitteln, wenn mehrere Staaten zeitgleich erbschaftsteuerliche Ansprüche an Sie stellen.

Wir bieten globale Lösungen für komplexe steuerliche Herausforderungen und sorgen dafür, dass Sie in der internationalen Geschäftswelt erfolgreich agieren können.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir beraten Sie gerne.

Steuerberatungsgesellschaft Apollon • Interesse geweckt?